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Vereidigter Übersetzer für Deutsch

Tomasz Lachnik, Eintrag TP/4849/05, seit 2004. Wałbrzych, DE ↔ PL.

Beglaubigte Übersetzungen Deutsch–Polnisch ab 35 PLN pro Seite. Angebot innerhalb von 2 Stunden.
Büro in Wałbrzych, Kontaktstelle in Świebodzice, Online-Service aus ganz Polen.

20+
Jahre Erfahrung
200k+
erledigte Übersetzungen
DE ↔ PL
Hauptspezialisierung
2h
Kostenvoranschlag
2
Standorte

Tomasz Lachnik, vereidigter Übersetzer

Das Übersetzungsbüro TPN in Wałbrzych (Polen) besteht seit 2004. Als in Polen vereidigter Übersetzer spezialisiere ich mich auf beglaubigte und einfache Übersetzungen Deutsch↔Polnisch – für Privatpersonen und Unternehmen aus Niederschlesien, ganz Polen und dem Ausland.

Seit 2004 hat das Büro über 200 000 Übersetzungen für Privatkunden, Unternehmen und Institutionen angefertigt – amtliche, medizinische, juristische, technische und Fahrzeugdokumente.

Alle Übersetzungen werden mit größter Sorgfalt und unter vollständiger Vertraulichkeit angefertigt. Ich betreue Kunden persönlich im Büro in Wałbrzych und in der Kontaktstelle in Świebodzice sowie online per E-Mail.

TL
Tomasz Lachnik
Vereidigter Übersetzer für Deutsch · seit 2004

Vereidigung

Eingetragen in die Liste der vereidigten Übersetzer des polnischen Justizministers unter der Nummer TP/4849/05. Beglaubigte Übersetzungen für polnische Behörden, Gerichte und Institutionen. Eintrag in der Liste des polnischen Justizministeriums prüfen →

Vertraulichkeit und Diskretion

Jedes Dokument wird mit größter Sorgfalt behandelt. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Vor Ort in Niederschlesien, tätig für ganz Polen

Zwei Standorte in Niederschlesien, Online-Service für Kunden aus ganz Polen und dem Ausland.

Wie ich Ihnen helfen kann

01

Beglaubigte Übersetzungen

Mit Beglaubigung des vereidigten Übersetzers – verlangt von polnischen Gerichten, Behörden und Institutionen.

  • Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
  • Gerichts- und Staatsanwaltschaftsdokumente
  • Diplome und Zeugnisse
  • Amtliche Bescheinigungen
02

Einfache Übersetzungen

Für private und geschäftliche Zwecke, Korrespondenz und technische Dokumentation.

  • Verträge und Geschäftskorrespondenz
  • Anleitungen und technische Dokumentation
  • Angebote
  • Medizinische Unterlagen
03

Fahrzeugpapiere

Spezialisierung auf Fahrzeugpapiere aus Deutschland und Österreich.

  • Fahrzeugbrief / Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil I/II
  • Kaufverträge und Rechnungen
  • Zulassung importierter Fahrzeuge in Polen

Preis, Frist und Details (PL) →

Übersetzungen in vielen Sprachen

Meine Hauptspezialisierung ist Deutsch – beglaubigte Übersetzungen DE↔PL fertige ich persönlich an. Andere Sprachen werden in Zusammenarbeit mit bewährten vereidigten Übersetzern aus unserem Partnernetzwerk übersetzt.

Deutsch – Spezialisierung

Beglaubigte und einfache Übersetzungen DE↔PL, persönlich angefertigt von einem vom polnischen Justizminister vereidigten Übersetzer (Eintragsnummer TP/4849/05).

Beglaubigte Übersetzungen Fahrzeugpapiere Urkunden Rechtsdokumente Medizinische Unterlagen
Deutsch
Deutsch
Spezialisierung
Englisch
English
Verfügbar
Ukrainisch
Українська
Verfügbar
Französisch
Français
Verfügbar
Niederländisch
Nederlands
Verfügbar
Spanisch
Español
Verfügbar
Italienisch
Italiano
Verfügbar
Russisch
Русский
Verfügbar
Tschechisch
Čeština
Verfügbar
Slowakisch
Slovenčina
Verfügbar
Weitere Sprachen:
SchwedischNorwegischDänischFinnischUngarischRumänischBulgarischKroatischSerbischGriechischTürkischArabischChinesischJapanischPortugiesischund weitere…

Am häufigsten übersetzt

Urkunden

Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden – für Standesämter, Erbschaften und Einbürgerung. Details →

Bearbeitung: 1–2 Tage

Fahrzeugpapiere

Zulassungsbescheinigung Teil I/II, Fahrzeugbrief – für die Zulassung in Polen. Details (PL) →

Bearbeitung: am selben Tag

Rechtsdokumente

Urteile, Beschlüsse, Verträge, Vollmachten für Gerichtsverfahren. Details →

Bearbeitung: 2–3 Tage

Diplome und Zeugnisse

Hochschuldiplome und Schulzeugnisse zur Anerkennung von Qualifikationen. Details →

Bearbeitung: 1–2 Tage

Medizinische Unterlagen

Ärztliche Atteste, Entlassungsberichte, Gutachten, Unterlagen zur Zahnbehandlung in Polen. Zahnbehandlung →

Bearbeitung: 1–2 Tage

Unternehmensdokumente

Auszüge aus dem polnischen Handelsregister (KRS), Satzungen, Handelsverträge. Details →

Bearbeitung: 2–3 Tage

Notarielle Urkunden

Notarielle Urkunden und Beglaubigungen für Transaktionen.

Bearbeitung: 2–3 Tage

Andere Dokumente

Ihr Dokument ist nicht dabei? Schreiben Sie uns – wir übersetzen fast alles.

Angebot: kostenlos

Drei einfache Schritte

  1. Dokument senden

    Senden Sie einen Scan oder ein Foto über das Formular, per E-Mail oder bringen Sie es persönlich vorbei.

  2. Angebot erhalten

    Antwort mit Preis, Frist und Zustellungsart – innerhalb von 2 Stunden an Werktagen.

  3. Übersetzung erhalten

    Persönliche Abholung, Versand per Post oder – bei einfachen Übersetzungen – per E-Mail.

Häufige Fragen

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung aus dem Deutschen?

Eine beglaubigte Übersetzung aus dem Deutschen ins Polnische kostet ab 35 PLN pro Abrechnungsseite (1.125 Zeichen einschließlich Leerzeichen). Für beglaubigte Übersetzungen aus dem Polnischen ins Deutsche beträgt der Preis ab 45 PLN pro Abrechnungsseite. Die Übersetzung von Fahrzeugpapieren kostet ab 50 PLN. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie kostenlos innerhalb von zwei Stunden nach Eingang eines Scans oder Fotos des Dokuments.

Kann ich das Dokument per E-Mail oder als Foto schicken?

Ja. Ein Scan oder ein gut lesbares Handyfoto an biurotpn@gmail.com oder über das Formular genügt. Eine Übersetzung nach Scan enthält im Beglaubigungsvermerk den Hinweis, dass sie nach einer Kopie angefertigt wurde; verlangt die Behörde eine Übersetzung nach dem Original, kann das Original gebracht oder geschickt werden.

Wie lange dauert eine Übersetzung?

Fahrzeugpapiere aus Deutschland – am selben Tag bei Auftrag bis 12:00 Uhr. Personenstandsurkunden und medizinische Unterlagen – in der Regel 1–2 Werktage. Rechtsdokumente – 2–3 Werktage.

Ist für die Zulassung eines Autos aus Deutschland in Polen eine beglaubigte Übersetzung nötig?

Grundsätzlich sind fremdsprachige Dokumente bei der polnischen Zulassungsstelle mit einer beglaubigten Übersetzung einzureichen, insbesondere Kaufvertrag oder Rechnung. Eine in einem EU-Staat ausgestellte Zulassungsbescheinigung muss im Umfang der EU-harmonisierten Codes nicht übersetzt werden; die Behörde kann jedoch eine Übersetzung weiterer Angaben und Vermerke verlangen. Verlangt die Zulassungsstelle eine Übersetzung, fertigen wir sie in der Regel am selben Tag an: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Fahrzeugbrief, Kaufverträge und Rechnungen.

Betreuen Sie auch Kunden außerhalb von Wałbrzych?

Ja. Neben dem Büro in Wałbrzych und der Kontaktstelle in Świebodzice betreuen wir Kunden aus ganz Polen und dem Ausland online – die fertige beglaubigte Übersetzung senden wir per Post, Kurier oder an eine InPost-Paketstation.

Übersetzen Sie deutsche Urteile und Gerichtsschreiben?

Ja: Urteile, Beschlüsse, Klageschriften, Mahnbescheide, Vollmachten und andere Gerichts- und Staatsanwaltschaftsdokumente, Deutsch–Polnisch und Polnisch–Deutsch.

Kontakt und Anfahrt

Kontaktieren Sie mich telefonisch, per E-Mail oder persönlich. Ich betreue Kunden aus Wałbrzych, Świebodzice, Świdnica, Strzegom, Żarów und Umgebung – und online aus dem Ausland.

Hauptbüro – Wałbrzych

Kontaktstelle – Świebodzice

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Antwort innerhalb von 2 Stunden an Werktagen.

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* Pflichtfelder. Verantwortlicher ist TPN Sp. z o.o. – Details in der Datenschutzerklärung (PL).