
Tomasz Lachnik, Eintrag TP/4849/05, seit 2004. Wałbrzych, DE ↔ PL.
Beglaubigte Übersetzungen Deutsch–Polnisch ab 35 PLN pro Seite. Angebot innerhalb von 2 Stunden.
Büro in Wałbrzych, Kontaktstelle in Świebodzice, Online-Service aus ganz Polen.
Das Übersetzungsbüro TPN in Wałbrzych (Polen) besteht seit 2004. Als in Polen vereidigter Übersetzer spezialisiere ich mich auf beglaubigte und einfache Übersetzungen Deutsch↔Polnisch – für Privatpersonen und Unternehmen aus Niederschlesien, ganz Polen und dem Ausland.
Seit 2004 hat das Büro über 200 000 Übersetzungen für Privatkunden, Unternehmen und Institutionen angefertigt – amtliche, medizinische, juristische, technische und Fahrzeugdokumente.
Alle Übersetzungen werden mit größter Sorgfalt und unter vollständiger Vertraulichkeit angefertigt. Ich betreue Kunden persönlich im Büro in Wałbrzych und in der Kontaktstelle in Świebodzice sowie online per E-Mail.
Eingetragen in die Liste der vereidigten Übersetzer des polnischen Justizministers unter der Nummer TP/4849/05. Beglaubigte Übersetzungen für polnische Behörden, Gerichte und Institutionen. Eintrag in der Liste des polnischen Justizministeriums prüfen →
Jedes Dokument wird mit größter Sorgfalt behandelt. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Zwei Standorte in Niederschlesien, Online-Service für Kunden aus ganz Polen und dem Ausland.
Mit Beglaubigung des vereidigten Übersetzers – verlangt von polnischen Gerichten, Behörden und Institutionen.
Für private und geschäftliche Zwecke, Korrespondenz und technische Dokumentation.
Spezialisierung auf Fahrzeugpapiere aus Deutschland und Österreich.
Meine Hauptspezialisierung ist Deutsch – beglaubigte Übersetzungen DE↔PL fertige ich persönlich an. Andere Sprachen werden in Zusammenarbeit mit bewährten vereidigten Übersetzern aus unserem Partnernetzwerk übersetzt.
Beglaubigte und einfache Übersetzungen DE↔PL, persönlich angefertigt von einem vom polnischen Justizminister vereidigten Übersetzer (Eintragsnummer TP/4849/05).
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden – für Standesämter, Erbschaften und Einbürgerung. Details →
Bearbeitung: 1–2 TageZulassungsbescheinigung Teil I/II, Fahrzeugbrief – für die Zulassung in Polen. Details (PL) →
Bearbeitung: am selben TagUrteile, Beschlüsse, Verträge, Vollmachten für Gerichtsverfahren. Details →
Bearbeitung: 2–3 TageHochschuldiplome und Schulzeugnisse zur Anerkennung von Qualifikationen. Details →
Bearbeitung: 1–2 TageÄrztliche Atteste, Entlassungsberichte, Gutachten, Unterlagen zur Zahnbehandlung in Polen. Zahnbehandlung →
Bearbeitung: 1–2 TageAuszüge aus dem polnischen Handelsregister (KRS), Satzungen, Handelsverträge. Details →
Bearbeitung: 2–3 TageNotarielle Urkunden und Beglaubigungen für Transaktionen.
Bearbeitung: 2–3 TageIhr Dokument ist nicht dabei? Schreiben Sie uns – wir übersetzen fast alles.
Angebot: kostenlosSenden Sie einen Scan oder ein Foto über das Formular, per E-Mail oder bringen Sie es persönlich vorbei.
Antwort mit Preis, Frist und Zustellungsart – innerhalb von 2 Stunden an Werktagen.
Persönliche Abholung, Versand per Post oder – bei einfachen Übersetzungen – per E-Mail.
Eine beglaubigte Übersetzung aus dem Deutschen ins Polnische kostet ab 35 PLN pro Abrechnungsseite (1.125 Zeichen einschließlich Leerzeichen). Für beglaubigte Übersetzungen aus dem Polnischen ins Deutsche beträgt der Preis ab 45 PLN pro Abrechnungsseite. Die Übersetzung von Fahrzeugpapieren kostet ab 50 PLN. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie kostenlos innerhalb von zwei Stunden nach Eingang eines Scans oder Fotos des Dokuments.
Ja. Ein Scan oder ein gut lesbares Handyfoto an biurotpn@gmail.com oder über das Formular genügt. Eine Übersetzung nach Scan enthält im Beglaubigungsvermerk den Hinweis, dass sie nach einer Kopie angefertigt wurde; verlangt die Behörde eine Übersetzung nach dem Original, kann das Original gebracht oder geschickt werden.
Fahrzeugpapiere aus Deutschland – am selben Tag bei Auftrag bis 12:00 Uhr. Personenstandsurkunden und medizinische Unterlagen – in der Regel 1–2 Werktage. Rechtsdokumente – 2–3 Werktage.
Grundsätzlich sind fremdsprachige Dokumente bei der polnischen Zulassungsstelle mit einer beglaubigten Übersetzung einzureichen, insbesondere Kaufvertrag oder Rechnung. Eine in einem EU-Staat ausgestellte Zulassungsbescheinigung muss im Umfang der EU-harmonisierten Codes nicht übersetzt werden; die Behörde kann jedoch eine Übersetzung weiterer Angaben und Vermerke verlangen. Verlangt die Zulassungsstelle eine Übersetzung, fertigen wir sie in der Regel am selben Tag an: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Fahrzeugbrief, Kaufverträge und Rechnungen.
Ja. Neben dem Büro in Wałbrzych und der Kontaktstelle in Świebodzice betreuen wir Kunden aus ganz Polen und dem Ausland online – die fertige beglaubigte Übersetzung senden wir per Post, Kurier oder an eine InPost-Paketstation.
Ja: Urteile, Beschlüsse, Klageschriften, Mahnbescheide, Vollmachten und andere Gerichts- und Staatsanwaltschaftsdokumente, Deutsch–Polnisch und Polnisch–Deutsch.
Kontaktieren Sie mich telefonisch, per E-Mail oder persönlich. Ich betreue Kunden aus Wałbrzych, Świebodzice, Świdnica, Strzegom, Żarów und Umgebung – und online aus dem Ausland.
Antwort innerhalb von 2 Stunden an Werktagen.