Urkunde, Stempel und Füllfederhalter auf dem Schreibtisch eines vereidigten Übersetzers
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Urkunden und Bescheinigungen · PL ↔ DE

Beglaubigte Übersetzung polnischer Urkunden ins Deutsche

Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Bescheinigungen, Diplome und Zeugnisse – aus dem Polnischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Polnische. Die Übersetzungen fertigt Tomasz Lachnik an, seit 2003 in Polen vereidigter Übersetzer für Deutsch (Eintrag beim polnischen Justizminister TP/4849/05).

1–2 Werktageübliche Frist für Urkunden und Bescheinigungen
ab 45 PLNpro Abrechnungsseite, Polnisch → Deutsch
2 Stundenkostenloses Angebot nach Scan oder Foto
Versandper Post oder Kurier, auch nach Deutschland

Wann Sie eine beglaubigte Übersetzung brauchen

Welche Dokumente wir übersetzen

Polnisches DokumentDeutsche Entsprechung
Odpis aktu urodzeniaGeburtsurkunde
Odpis aktu małżeństwaHeiratsurkunde
Odpis aktu zgonuSterbeurkunde
Zaświadczenie o zameldowaniuMeldebescheinigung
Zaświadczenie o niekaralności (KRK)Auszug aus dem polnischen Strafregister
Wyrok rozwodowyScheidungsurteil
Dyplom, świadectwo, suplementDiplom, Zeugnis, Diplomzusatz

Ebenso übersetzen wir deutsche Urkunden, Bescheinigungen und Zeugnisse ins Polnische, zum Beispiel für die Übertragung einer Urkunde in das polnische Personenstandsregister.

Mehrsprachiges EU-Formblatt. Für bestimmte öffentliche Urkunden aus EU-Staaten kann ein mehrsprachiges Formblatt ausgestellt werden, das eine Übersetzung überflüssig machen kann. Fragen Sie vor der Beauftragung bei der zuständigen Behörde nach. Ist eine Übersetzung erforderlich, fertigen wir sie kurzfristig an.

So funktioniert es

  1. Senden Sie einen Scan oder ein Foto an biurotpn@gmail.com und nennen Sie die Behörde, für die die Übersetzung bestimmt ist.
  2. Sie erhalten innerhalb von zwei Stunden ein Angebot an Werktagen – mit Preis und Frist.
  3. Nach Ihrer Zusage fertigen wir die beglaubigte Übersetzung an – Urkunden und Bescheinigungen in der Regel in 1–2 Werktagen.
  4. Sie erhalten die Übersetzung per Post oder Kurier, auch nach Deutschland, oder holen sie in Wałbrzych bzw. Świebodzice ab.

Häufige Fragen

Was kostet eine beglaubigte Übersetzung einer polnischen Urkunde ins Deutsche?

Eine beglaubigte Übersetzung aus dem Polnischen ins Deutsche kostet ab 45 PLN pro Abrechnungsseite (1.125 Zeichen einschließlich Leerzeichen), aus dem Deutschen ins Polnische ab 35 PLN. Eine Geburts- oder Heiratsurkunde umfasst in der Regel eine Abrechnungsseite. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie kostenlos innerhalb von zwei Stunden nach Eingang eines Scans oder Fotos.

Wird eine in Polen angefertigte beglaubigte Übersetzung von deutschen Behörden anerkannt?

Für öffentliche Urkunden im Sinne der EU-Verordnung 2016/1191 (u. a. Geburt, Eheschließung, Tod, Namensführung, Wohnsitz) gilt: Eine beglaubigte Übersetzung, die von einer nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaats hierzu befugten Person angefertigt wurde, ist in allen Mitgliedstaaten anzunehmen. Bei anderen Dokumenten entscheidet die jeweilige Stelle; wir empfehlen, vor der Beauftragung kurz bei der Behörde nachzufragen.

Wie lange dauert die Übersetzung einer Urkunde?

In der Regel 1–2 Werktage. Bei mehreren Dokumenten oder in dringenden Fällen vereinbaren wir die Frist im kostenlosen Angebot.

Brauche ich für das Kindergeld eine Übersetzung der polnischen Geburtsurkunde?

Die Familienkasse kann für Kinder, die in Polen geboren sind, Nachweise wie die Geburtsurkunde verlangen. Ob eine Übersetzung nötig ist oder ein mehrsprachiges EU-Formblatt genügt, teilt Ihnen die Familienkasse mit. Wird eine Übersetzung verlangt, fertigen wir sie an.

Kann ich einen Scan statt des Originals schicken?

Ja. Eine Übersetzung nach einem Scan enthält im Beglaubigungsvermerk den Hinweis, dass sie nach einer Kopie angefertigt wurde. Verlangt die Behörde eine Übersetzung nach dem Original, kann das Original vorgelegt oder zugeschickt werden.

Wie erhalte ich die Übersetzung, wenn ich in Deutschland wohne?

Die fertige beglaubigte Übersetzung senden wir per Post oder Kurier, auch nach Deutschland. Eine persönliche Abholung ist im Büro in Wałbrzych oder in der Kontaktstelle in Świebodzice möglich.

Angebot für Ihre Urkunde anfordern

Senden Sie einen Scan oder ein Foto des Dokuments – wir antworten innerhalb von zwei Stunden an Werktagen.

E-Mail: biurotpn@gmail.com Wałbrzych: +48 535 860 512 Świebodzice: +48 609 524 005

Büro: ul. Ogrodowa 17, 58-306 Wałbrzych, Polen (Mo–Fr 8:00–15:00) · Kontaktstelle: ul. Sielska 55, 58-160 Świebodzice, Polen (nach Vereinbarung)

Siehe auch: Startseite (Deutsch) · Fahrzeugpapiere aus Deutschland (PL) · Recht, Technik und Unternehmen