Mappe mit Rechtsdokumenten, Ordner und technische Zeichnung auf dem Schreibtisch des Übersetzers
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Übersetzung von Gerichts-, Rechts- und Firmendokumenten

Urteile und Schreiben polnischer Gerichte, Verträge, Unterlagen von Gesellschaften und technische Dokumentation – aus dem Polnischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Polnische. Beglaubigte und einfache Übersetzungen fertigt Tomasz Lachnik an, seit 2003 in Polen vereidigter Übersetzer für Deutsch (TP/4849/05).

2–3 Werktageübliche Frist für ein Rechtsdokument
PL ↔ DEbeglaubigt und einfach, in beide Richtungen
2 Stundenkostenloses Angebot nach Scan oder Datei
UnternehmenRechnung, laufende Zusammenarbeit, Vertraulichkeit

Gerichts- und Rechtsdokumente

Wir übersetzen Dokumente in Zivil-, Familien-, Erb-, Handels- und Strafsachen – sowohl Schreiben aus Polen, die Sie in Deutschland verstehen oder vorlegen müssen, als auch deutsche Dokumente für polnische Gerichte und Behörden.

Polnisches DokumentDeutsche Entsprechung
WyrokUrteil
PostanowienieBeschluss
PozewKlageschrift
Nakaz zapłatyZahlungsbefehl (Mahnverfahren)
Akt oskarżeniaAnklageschrift
PełnomocnictwoVollmacht
Postanowienie o stwierdzeniu nabycia spadkuBeschluss über die Feststellung des Erbschaftserwerbs
Umowa (kupna, najmu, o pracę)Vertrag (Kauf-, Miet-, Arbeitsvertrag)

Beglaubigt oder einfach? Für polnische Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden ist grundsätzlich eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Welche Form eine deutsche Stelle verlangt, erfahren Sie dort. Möchten Sie nur den Inhalt eines Schreibens aus Polen und die darin genannten Fristen verstehen, genügt eine günstigere einfache Übersetzung, auch per E-Mail.

Technische Dokumentation

Bei laufenden Projekten achten wir auf eine einheitliche Terminologie: Ein Fachbegriff wird in allen Dokumenten gleich übersetzt.

Service für Unternehmen

Wir arbeiten mit polnischen und deutschen Unternehmen zusammen – Produktions-, Handels- und Transportunternehmen, Kanzleien und Steuerbüros.

So funktioniert es

  1. Senden Sie das Dokument als Scan oder Datei (PDF, DOC, JPG) an biurotpn@gmail.com und nennen Sie den Verwendungszweck.
  2. Sie erhalten innerhalb von zwei Stunden ein Angebot an Werktagen – mit Preis und Frist.
  3. Nach Ihrer Zusage fertigen wir die Übersetzung an – ein Rechtsdokument in der Regel in 2–3 Werktagen.
  4. Sie erhalten die Übersetzung per Post oder Kurier, auch nach Deutschland; einfache Übersetzungen auch per E-Mail.

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Übersetzung eines Urteils oder Vertrags?

Ein übliches Rechtsdokument – Urteil, Beschluss oder Vertrag – übersetzen wir in der Regel in 2–3 Werktagen. Bei größerem Umfang oder dringender Frist vereinbaren wir einen Zeitplan im kostenlosen Angebot.

Brauche ich eine beglaubigte oder eine einfache Übersetzung?

Dokumente, die bei polnischen Gerichten, Staatsanwaltschaften oder Behörden eingereicht werden, müssen grundsätzlich beglaubigt übersetzt sein. Welche Form eine deutsche Stelle verlangt, teilt sie Ihnen mit. Wenn Sie nur den Inhalt eines Schreibens aus Polen und die darin genannten Fristen verstehen möchten, genügt eine günstigere einfache Übersetzung, auch per E-Mail.

Was kostet die Übersetzung eines Rechts- oder Firmendokuments?

Eine beglaubigte Übersetzung aus dem Polnischen ins Deutsche kostet ab 45 PLN pro Abrechnungsseite (1.125 Zeichen einschließlich Leerzeichen), aus dem Deutschen ins Polnische ab 35 PLN. Einfache Übersetzungen und technische Dokumentation kalkulieren wir nach Umfang. Ein verbindliches Angebot erhalten Sie kostenlos innerhalb von zwei Stunden.

Übersetzen Sie auch technische Dokumentation?

Ja: Betriebs- und Montageanleitungen, Datenblätter, Sicherheitsdatenblätter, Konformitätserklärungen, Prüfberichte und Spezifikationen. Bei laufenden Projekten achten wir auf eine einheitliche Terminologie in allen Dokumenten.

Arbeiten Sie regelmäßig für Unternehmen?

Ja. Wir betreuen polnische und deutsche Unternehmen, stellen für jeden Auftrag eine Rechnung aus und vereinbaren bei laufender Zusammenarbeit den Ablauf der Dokumentenübermittlung und die Fristen.

Wie wird die Vertraulichkeit gewährleistet?

Ein vereidigter Übersetzer ist in Polen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ihre Dokumente verwenden wir ausschließlich zur Ausführung des Auftrags und geben sie nicht an Dritte weiter.

Angebot für Ihr Dokument anfordern

Senden Sie einen Scan oder eine Datei – wir antworten innerhalb von zwei Stunden an Werktagen.

E-Mail: biurotpn@gmail.com Wałbrzych: +48 535 860 512 Świebodzice: +48 609 524 005

Büro: ul. Ogrodowa 17, 58-306 Wałbrzych, Polen (Mo–Fr 8:00–15:00) · Kontaktstelle: ul. Sielska 55, 58-160 Świebodzice, Polen (nach Vereinbarung)

Siehe auch: Beglaubigte Übersetzung von Urkunden · Startseite (Deutsch) · Fahrzeugpapiere aus Deutschland (PL)